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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. findest du hier .
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DLRG Einsatzkräfte die sich zum DLRG Bootsführer weiterqualifizieren möchten.
Ausbildungsinhalte gemäß Ausbildungsverordnung 512:
Die Ausbildung und Prüfung zum DLRG-Bootsführer erfolgt gemäß Prüfungsordnung Boot, 13. Auflage gültig ab 01.01.2025
Unterlagen zur Vorlage im Original, obwohl vorher schon digital hochgeladen:
Die Prüfung setzt sich folgendermaßen zusammen:
Hinweise & Voraussetzungen
1.) Für den Nachweis der körperlichen und geistigen Tauglichkeit ist das aktuell gültige Formular „Ärztliches Zeugnis für Bewerberinnen und Bewerber um den DLRG-Bootsführerschein oder für den Einsatz als Signalfrau/Signalmann“ zu benutzen. Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Prüfung nicht älter als 1 Jahr sein.
2.) Zur Zulassung zur Teilnahme am Lehrgang sind mit Stichdatum des Anmeldeschlusses folgende Nachweise in die DLRG Cloud hochzuladen. Die Dokumenmte sind mit dem Dateinamen in folgendem Format hochzuladen "Nachname-Vorname_Geb-Datum_Dokumentname"
3.) Alle geforderten Nachweise zur Zugangsberechtigung für diese Ausbildung müssen spätestens zum Meldeschluss (möglichst schon bei der Anmeldung) beim Referat Boot vorliegen! Bei fehlenden Zugangsvoraussetzungen oder Nachweisen anderer Bildungsträger bitten wir zur Klärung der Anerkennung um rechtzeitige vorherige Kontaktaufnahme mit dem Referat Boot per E-Mail an boot@mv.dlrg.de
4.) Teilnehmende, die ihre Nachweise nicht rechtzeitig eingereicht haben, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
5.) Teilnehmende aus dem Landesverband Mecklenburg-Vorpommern werden grundsätzlich bevorzugt behandelt. Wir behalten uns das Recht vor entsprechende Absagen nach Zeitpunkt der Anmeldungen zu erteilen.
6.) Die Zahlung der Teilnehmerbeiträge wird erst nach Rechnungslegung durch den Veranstalter erbeten.
Weitere Hinweise:
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