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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. findest du hier .
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Mitglieder der DLRG, die die Qualifikation Ausbildungsassistent Schwimmen (171) erworben haben und die im Rahmen einer ausreichend langen und intensive Erprobungsphase in der eigenen Ortsgruppe praktische Erfahrungen in der Schwimmausbildung sammeln konnten. Sie möchten sich zum Ausbilder Schwimmen weiterqualifizieren und in der Ausbildung Schwimmen selbstständig in ihrer Gliederung tätig werden.
Prüfungslehrgang für den Erwerb der Qualifikation Ausbilder Schwimmen (182) lt. aktueller Rahmenrichtlinie der DLRG.
Ausbildung lt. Rahmenrichtlinie der DLRG
Erlernen sportlicher Bewegungen
Rechtliche Grundlagen
Bewegungs- und sportartbezogener Bereich
Humanität und Sport
Versicherungsrecht
Breitensport in der DLRG
Altersgemäße Differenzierung der Schwimmlehrmethodik
Die Teilnehmer erwerben die Ausbilderlizenz "Ausbilder Schwimmen (182)" und damit die Prüfberechtigung für die deutschen Schwimmabzeichen lt. (D)PO.
Die Tätigkeit des Ausbilders Schwimmen umfasst die Durchführung schwimmerisch orientierter Übungs-, Bewegungs- und Trainingsangebote im Schwimmen auf der unteren Ebene. Aufgabenschwerpunkte sind Planung, Organisation, Durchführung und Auswertung von Schwimmkursen, Schwimmausbildung sowie Übungs- und Trainingseinheiten im Schwimmen. Ziel
dieser Maßnahmen ist neben der vorbeugenden Bekämpfung des Ertrinkungstodes auch die Mitgliedergewinnung, -förderung und –bindung. Der Ausbilder vertritt die Lehrmeinung der DLRG.
Alle geforderten Nachweise zur Zugangsberechtigung für diese Ausbildung müssen spätestens zum Meldeschluss (möglichst schon bei der Anmeldung) beim LV vorliegen!
Bei fehlenden Zugangsvoraussetzungen oder Nachweisen anderer Bildungsträger bitten wir zur Klärung der Anerkennung um rechtzeitige vorherige Kontaktaufnahme mit dem Landesverband. (Geschäftsstelle 0381 700 730 90).
Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die ihre Nachweise nicht rechtzeitig eingereicht haben, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
Die Zahlung der Teilnehmerbeiträge wird erst nach Rechnungslegung durch den Veranstalter erbeten.
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