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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. findest du hier .
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Die Anmeldung ist online direkt über die Lehrgangsausschreibung möglich. Anmeldungen werden nur über das Onlineverfahren wirksam.
Die persönlichen Daten der Teilnehmer und Referenten werden ausschließlich für die Lehrgangsorganisation innerhalb des Landesverbandes M-V gespeichert.
Mit der Anmeldung zu einem Lehrgang erklärt der Anmeldende, dass er die in der
Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen erfüllt. Die Nachweise darüber sind als Kopie bis zum Meldeschluss für diesen Lehrgang in der Geschäftsstelle des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. einzureichen und auf Verlangen zum Lehrgang im Original mitzubringen.
Beabsichtigt der Interessent eines bestimmten Lehrganges, weitere Lehrgänge zu belegen, sind die Teilnahmevoraussetzungen zu jedem dieser Lehrgänge erneut einzureichen.
Die Nachweise bei anderen Bildungsträgern erworbener Voraussetzungen sind ebenfalls vorher einzureichen. Ihre Anerkennung ist frühzeitig formlos zu beantragen und erfolgt durch eine Einzelfallprüfung durch den Leiter Ausbildung des LV bei der Lizenzausbildung, den Leiter Einsatz des LV bei den Einsatzdiensten oder die Referatsleitung. Die Leiter Ausbildung und Einsatz können Dritte mit der Prüfung beauftragen.
Kann die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen bis zum Meldeschuss nicht nachgewiesen werden, kann eine Zulassung zum Lehrgang verweigert werden.
Kann der Nachweis der Teilnahmevoraussetzungen zum Lehrgang nicht im Original vorgelegt werden, kann der Lehrgangsleiter ggf. in Abstimmung mit dem Leiter Ausbildung des LV M-V oder dem Leiter Einsatz des LV oder dem zuständigen Referatsleiter nach Prüfung bei Lehrgangsbeginn, die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung an den Nachweis der Voraussetzung knüpfen und/oder eine Teilnahme verwehren. Die gezahlte Teilnehmergebühr wird nicht erstattet.
Darüber hinaus erklärt der Anmeldende mit der Anmeldung, dass er gesundheitlich in der Lage ist, die mit diesem Lehrgang in engem Zusammenhang stehenden Inhalte in der Theorie und in der Praxis zu erfüllen.
Der Lehrgangsleiter und die Referenten dürfen sich die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen – beispielsweise die Rettungsfähigkeit eines Teilnehmers - stichprobenartig demonstrieren lassen, wenn es während des Lehrgangs zu erheblichen Zweifeln an deren ordnungsgemäßer Erfüllung kommt.
Sollte sich der Teilnehmer einer Demonstration verweigern oder erfüllt der Teilnehmer die geforderte Übung nicht, so ist der Lehrgangsleiter aus Haftungsgründen berechtigt, den Teilnehmer von einzelnen Übungen oder dem gesamten weiteren Lehrgang auszuschließen, um Gefahr für Leib und Leben des Teilnehmers und/oder der anderen Teilnehmer abzuwenden.
Nicht erfüllte Lehrgangsteile sind auf der Teilnahmebescheinigung vom Lehrgangsleiter zu streichen oder durch Zusätze kenntlich zu machen.
In diesen Fällen erfolgt keine – auch teilweise - Erstattung der Lehrgangsgebühr. Dies trifft auch zu, wenn der Teilnehmer auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen Teile der theoretischen oder praktischen Ausbildung nicht absolvieren kann.
Soweit zur Erreichung einer bestimmten Qualifikation konkrete Inhalte bzw. Seminarumfänge vorgeschrieben sind, können nicht wahrgenommene oder nicht erfüllte Lehrgangsteile zu einer Versagung von Lizenzen oder deren Verlängerung führen.
Das Bildungsangebot richtet sich primär an DLRG-Mitglieder. Diese werden bei der Zulassung zum Lehrgang gegenüber Nichtmitgliedern bevorzugt.
Für die Inanspruchnahme einer ermäßigten Teilnehmergebühr ist die Mitgliedschaft in der DLRG Voraussetzung. Diese ist auf Verlangen nachzuweisen. Teilnehmer, die nicht DLRG-Mitglied sind, müssen vergleichbare fachliche Voraussetzungen nachweisen können und haben eine höhere Teilnehmergebühr zu zahlen.
Die Zulassung von Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann nur erfolgen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten spätestens zum Lehrgangsbeginn vorliegt.
Die Teilnehmer erhalten nach Meldeschluss eine Lehrgangseinladung und eine Rechnung. Mit Erhalt der Rechnung ist die Zahlung des Teilnehmerbeitrages zu leisten.
Zahlung:
Die Zahlung kann ausschließlich durch Überweisung des Teilnehmer-Beitrages ausgeführt werden und hat auf das Konto des DLRG Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. zu erfolgen. Andere Zahlungsmöglichkeiten sind ausgeschlossen.
Bankverbindung für Lehrgänge des Landesverbandes:
DLRG Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Ostseesparkasse Rostock
IBAN: DE25 1305 0000 2011 1149 50
BIC: NOLADE21ROS
Lehrgangsteilnehmer, die Lehrgänge der DLRG Jugend MV besuchen, zahlen ihre Teilnehmerbeiträge bitte direkt auf das Konto der DLRG Jugend MV ein.
Bankverbindung für Lehrgänge der DLRG Jugend MV:
DLRG Jugend Mecklenburg-Vorpommern
Ostseesparkasse Rostock
IBAN: DE83 1305 0000 0201 1462 07
BIC: NOLADE21ROS
Barzahlungen sind nicht möglich!
Mit der Überweisung sind der Name und die Lehrgangsnummer und die Rechnungsnummer anzugeben. Ohne diese Angaben ist eine ordnungsgemäße Zuordnung der Zahlung nicht möglich!
Der Teilnehmerbeitrag muss vor Lehrgangsbeginn vollständig bezahlt worden sein.
Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Seminar-/Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Die eingegangene Anmeldung wird schriftlich bestätigt. Sie enthält ggf. einen Hinweis auf noch zu erbringende Teilnahmevoraussetzungen. Teilnehmer aus Gliederungen des LV Mecklenburg-Vorpommern werden bei der Vergabe der Lehrgangsplätze bevorzugt.
Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits vollen Lehrgängen auf eine Warteliste gesetzt. Die endgültige Zulassung zum Lehrgang erfolgt erst nach dem Meldeschluss. Die künftigen Teilnehmer erhalten eine Einladung mit weiteren organisatorischen Hinweisen vor Lehrgangsbeginn. Ist die Teilnehmerzahl erreicht und der Lehrgang ausgebucht, erhalten alle Personen der Warteliste eine Absage.
Teilnehmer, die sich nach dem Meldeschluss wieder abmelden, haben grundsätzlich die volle Lehrgangsgebühr zu zahlen. Eine Abmeldung vor dem Meldeschluss ist stornokostenfrei. Über Abweichungen von dieser Regel entscheidet der Vorstand, soweit keine anderen Regelungen in der Beitrags- und Gebührenordnung (BuGO) des LV getroffen wurden.
Der Landesverband M/V behält sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages oder anderer Kosten kann damit nicht begründet werden.
Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen automatisch zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von den im Programm angekündigten Referenten geleitet und durchgeführt wird.
Lehrgangsbeginn und Veranstaltungsort werden in den Einzelausschreibungen als ergänzende Hinweise bekannt gegeben oder mit der Einladung zum Lehrgang mitgeteilt.
Im Teilnehmerbeitrag ist bei mehrtägigen Lehrgängen enthalten:
Bei unseren Lehrgängen steht die Aus-, Fort- oder Weiterbildung interessierter Lehrgangsteilnehmer, die sich auf spezielle Bildungs- und Lerninhalte für ihre ehrenamtliche Arbeit konzentrieren wollen, im Mittelpunkt. Diese Konzentration erfordert möglichst optimale Rahmenbedingungen. Wir werden daher nach Möglichkeit auf spezielle Wünsche eingehen. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Jeder Teilnehmer erhält für die Teilnahme am gesamten Lehrgang eine Teilnahmebescheinigung. Sich aus der Teilnahme am Lehrgang ergebende Möglichkeiten einer Lizenzverlängerung sind durch die lizenzgebende Gliederung, in der Regel durch den Landesverband, zu bescheinigen.
Im Falle eines Fehlens bei Teilen des Lehrganges kann der Lehrgangsleiter in Abstimmung mit dem
Leiter Ausbildung oder dem zuständigen Referatsleiter nach Prüfung die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verwehren. Die gezahlte Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
Die Anreise hat grundsätzlich auf eigene Kosten zu erfolgen. Über Zuschüsse oder Übernahme von Kosten entscheidet der Vorstand des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. auf Antrag.
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